Beschluss: Entscheidungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 11

Sachverhalt:

 

Der „Vertrag über die Finanzierung von „on-demand-Verkehren“ für das Projekt Rufbus „KEXI“ wurde am 27.05.2019 vom Kelheimer Stadtrats beschlossen (Beschluss-Nr. 223).

 

Dieser Vertrag ist am 01.06.2019 in Kraft getreten und endet am 09.12.2022. Eine mögliche Vertragsverlängerung muss bis spätestens 31.07.2022 schriftlich beim Landratsamt beantragt werden. Dies wurde so im bisherigen Vertrag festgehalten, um die Fristen für eine mögliche Neuausschreibung einhalten zu können.

 

Zu Beginn des Projektes waren die Fördersätze- und bedingungen wie folgt: 1. Jahr: 65%, 2. Jahr: 55%, 3. Jahr: 45%, 4. Jahr: 40%, 5. Jahr: 35%, 1 Zusatzjahr nach Inanspruchnahme der Förderung mit 0% Fördersatz, Ende des Förderzeitraums.

 

Diese Bedingungen haben sich zwischenzeitlich wie folgt geändert: Bei Inanspruchnahme des Gesamtförderzeitraums von nunmehr nur noch 4 Jahren gibt es im Anschluss daran eine Dauerförderung in Höhe von 35%. Das Zusatzjahr wird mit 35% gefördert. Bei vorheriger Beendigung des Projektes wird das verpflichtende Zusatzjahr nicht gefördert. Bei einer Regellaufzeit von fünf Jahren oder länger entfällt das verpflichtende Zusatzjahr.

 

Die Betriebsaufnahme von „KEXI“ war im Juli 2020, so dass wir uns aktuell am Ende des 2. Förderjahres befinden (Fördersatz 55%).

 

Hieraus ergeben sich folgende Optionen:

 

 

Option 1:

Vertragsverlängerung bis 30.06.2025 mit sofortiger Preisgleitklausel anhand von Index (VDV oder LBO):

 

Vorteile:

-       Ausschreibung nicht notwendig

-       Preis steht schon fest

 

Nachteile:

-       Neue Anbieter nicht möglich (z.B. Taxiunternehmen)

-       Preissteigerung

-       Keine Änderung im Betriebsgebiet möglich

 

 

Option 2:

Keine Verlängerung (KEXI Verkehr endet am 09.12.2022)

 

Vorteile:

-       Weitere Kosten sparen

 

Nachteile:

-       Verkehr endet am 09.12.2022

-       2022 gilt dann nicht mehr als Förderjahr und ist in Höhe der Gesamtkosten zu entrichten. Bereits gezahlte Fördergelder für das Zusatzjahr müssen rückwirkend zurückbezahlt werden (Kosten erhöhen sich für 2022)

-       Negatives Image

-       Anbindung Bahnhof Saal wird verschlechtert

 

 

Option 3:

Neuausschreibung zum 30.06.2023, entweder für zwei (Ende 2025) oder für drei Jahre (Ende 2026). Das verpflichtende Zusatzjahr entfällt bei dieser Option.

 

Vorteile:

-       Preissenkung möglich

-       Neuer Bieter haben Chancen

-       Änderung Betriebsgebiet möglich

 

Nachteile:

-       Preissteigerung möglich

-       Mehraufwand und Kosten für Ausschreibung

 

 

 

Im Falle einer Vertragsfortführung lautet der Finanzierungsvertrag wie folgt:

 

Vertrag über die Finanzierung von „on-demand-Verkehren“ in der Stadt Kelheim

 

zwischen

 

dem Landkreis Kelheim,

vertreten durch den Landrat Martin Neumeyer

- nachstehend „Landkreis“ genannt –

 

und

 

der Stadt Kelheim,

vertreten durch den Ersten Bürgermeister Christian Schweiger

- nachstehend „Stadt“ genannt -

 

 

 

 

Präambel

 

Die Stadt Kelheim wünscht eine Fortführung des KEXI On-Demand-Verkehrs in der Stadt Kelheim über die Laufzeit des bereits abgeschlossenen Vertrages.

 

Die Planung, Organisation und Sicherstellung eines solchen „on-demand-Verkehrs“, der einen öffentlichen Personennahverkehr darstellt, ist eine freiwillige Aufgabe des Landkreises (vgl. Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG). Der Landkreis ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayÖPNVG zugleich zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.

 

Der „on-demand-Verkehr“ wurde in der Stadt Kelheim (nach Haltestellenplan siehe Anlage 1) zum 01.06.2021 eingeführt.

 

Zur Regelung der Finanzierung wird dieser Vertrag abgeschlossen.

 

 

 

§ 1 Umsetzung der „on-demand-Verkehre“

 

(1)  Der Landkreis als Aufgabenträger hat den KEXI „On-Demand-Verkehr“ in der Stadt Kelheim mit Wirkung zum 01.06.2020 für die Dauer von drei Jahren und einer Verlängerungsoption für weitere zwei Jahre nach den einschlägigen Vergaberegeln vergeben und trifft alle erforderlichen Maßnahmen die entsprechenden Zuwendungsanträge fristgerecht zu stellen.

 

(2)  Der Landkreis wird die Stadt in Bezug auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption oder einer Neuausschreibung mit einbeziehen.

 

 

 

§ 2 Aufgabenzuständigkeit/Finanzierung

 

In Bezug auf die Aufgabenzuständigkeit und Finanzierung wird folgende Regelung getroffen:

 

a.   Der Landkreis ist zuständig für:

- die Planung und Vorbereitung der Verkehre

- die Entwicklung und Einführung der App

- die Vergabe der Verkehrsleistungen

- die Haltestelleneinrichtung

- die Beschwerdebearbeitung

- die Abrechnung mit den Verkehrsunternehmen und der Stadt Kelheim

- die Haltestellenpflege und Wartung

- die Förderantragsbearbeitung

- die Werbung und Marketing

 

    und trägt hierfür die Kosten

 

b.   Der Landkreis ist des Weiteren zuständig für:

- den operativen Betrieb durch das/die Verkehrsunternehmen

- die Rufbuszentrale

- die Updates der Mobiltitätsapp (nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung)

 

    und hierfür trägt die Stadt den Jahresfehlbetrag (Ausgaben abzüglich Fahrgeldeinnahmen und Zuwendungen)

 

 

 

§ 3 Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung

 

(1)     Dieser Vertrag tritt mit Wirkung zum 10.12.2022 in Kraft und endet am 30.06.2025.

 

(2)     Der Vertrag verlängert sich im Anschluss zur Laufzeit aus Abs. 1 jeweils um ein weiteres Jahr und kann mit einer Kündigungsfrist von acht Wochen zum 30.06. gekündigt werden.

 

(3)     Eine außerordentliche Kündigung ist, nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Halbjahr und hat schriftlich zu erfolgen.

 

 

 

§ 4 Schlussbestimmungen

 

(1)    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder aus tatsächlichen oder Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass dadurch die Aufrechterhaltung des Vertrages für eine Vertragspartei insgesamt unzumutbar wird, werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Dasselbe gilt, wenn sich eine Regelungslücke ergibt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die den von den Vertragsparteien angestrebten Zweck am nächsten kommt.

 

(2)    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.

 

 

 

 

Im Anschluss an die Sachverhaltsschilderung und vor dem Einstieg in die Diskussionsrunde erläuterte Bürgermeister Schweiger, dass zuerst über die Option 2 als Grundsatzentscheidung über eine Fortführung abgestimmt wird, danach über die Optionen 1 und 3.

 

Mit 21 : 1 Stimmen votierte der Stadtrat im ersten Schritt für eine Fortführung des KEXI und somit gegen die Option 2.

 

Anschließend wurde mit 12 : 11 Stimmen für die dann weitergehende Option 1 abgestimmt, sodass Option 3 nicht mehr zur Debatte stand.

 

Ebenfalls stimmte der Stadtrat in Form von Empfehlungsbeschlüssen über die Fahrzeiten sowie eine Fahrgelderhöhung ab. Die Fahrzeiten sollen (zumindest bei den zwei von drei möglichen Fahrzeugen) von 23:00 Uhr auf 21:00 Uhr geändert werden (16 : 6 Stimmen) sowie die Preise um 50 Cent erhöht werden (22 : 0 Stimmen). Diese Forderungen werden mit der Bitte um schnellstmögliche Umsetzung an das Landratsamt Kelheim weitergegeben.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt eine Vertragsverlängerung bis 30.06.2025 mit sofortiger Preisgleitklausel anhand einer Indexierung (VDV oder LBO; Option 1).

 

 

 

Auf die verfügbare Anlage (Präsentation) wird verwiesen.