Beschluss: Entscheidungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 11

Sachverhalt:

 

Ziel des Projekts Smart Urban Connection ist die Errichtung einer hochmodernen Seilbahn als interkommunales öffentliches Personennahverkehrsmittel zwischen Kelheim und Saal an der Donau, revolutioniert.

 

Im Jahr 1998 hat die Stadt Kelheim durch die Schließung der Bahnstrecke Saal - Kelheim den Kelheimer Bahnhof verloren. Eine Reaktivierung des Bahnhofes ist durch die Entwidmung nicht mehr möglich, zudem befinden sich mehrere Grundstücke der Bahntrasse mittlerweile im privaten Besitz. Seitdem ist Kelheim neben Tirschenreuth eine von zwei Kreisstädten in Bayern ohne direkte Bahnanbindung.

 

Der gestiegene Kraftfahrzeugverkehr hat zur Folge, dass die die Ost-West Verkehrsachsen der Region mittlerweile überlastet und überschritten sind. Innovative Ansätze, die Mobilitätsnachfrage zu bedienen, gibt es wie beispielsweise mit „KEXI“ oder dem autonomen On-Demand Shuttle-Service „KelRide“ bereits. Allerdings ist die Kapazität der vorhandenen Angebote begrenzt und noch nicht in ein ganzheitliches Verkehrskonzept mit dem ÖPNV integriert.

 

Deswegen stellt die Seilbahn möglicherweise ein wichtiges Instrument dar, um dem übergeordneten Ziel der Erweiterung des Mobilitätsangebotes, im Sinne eines „klimaschonenden Mobilität für Alle“-Gedankens und der logischen Fortsetzung des bisherigen Mobilitätskonzepts Kelheims, Rechnung zu tragen. Das bestehende, örtlich begrenzte ÖPNV Angebot könnte so um eine direkte Anbindung des Stadtkerns an den Bahnhof in Saal ergänzt und komplettiert werden - so das zukunftsfähige Konzept: Die Kombination aus barrierefreien, ganzjährigen On-Demand Transport mittels KEXI und KelRide aus den Einzugsgebieten Kelheims in das Zentrum; die zeitsparende und stressminimierende Weiterbeförderung per Seilbahn bis zum Bahnhof in Saal, von wo aus überregionale Ziele angesteuert werden können, stellt eine echte und sinnvolle Alternative zum privaten PKW dar.

 

Die Idee einer Seilbahn in Kelheim ist nicht neu. Dennoch hat sich die Stadtverwaltung 2020 und 2021 konkreter mit der Projektidee befasst, als endgültig die Aussage vom Landratsamt Kelheim getroffen wurde, dass eine Reaktivierung des Kelheimer Bahnhofs nicht mehr möglich ist.

 

Hierauf folgten Gespräche mit Seilbahnherstellern, die uns bei der Einschätzung halfen, ob es sich bei der Idee um eine Seilbahn um ein eher unrealistisches Vorhaben handelt oder eine denkbare Alternative sein könnte.

 

Die zuerst vorgeschlagene Strecke von Saal an der Donau über Kelheimwinzer zum Rennweg in die Innenstadt mit anschließender Ergänzung zurück über Affecking wurde als nicht realisierbar bewertet. Gründe hierfür lagen vor allem in den hohen Kosten, der langen Fahrtzeit sowie dem Überflug von Privatgrundstücken. Als sehr interessante Variante hingegen wurde dann die Direktverbindung von Saal an der Donau mit Kelheim bewertet.

 

Daraufhin hat die Stadt Kelheim das Projekt am 30.11.2021 dem Arbeitskreis des Bundesverkehrsministeriums „Urbane Seilbahnen“ vorgestellt. Ziel des Arbeitskreises, besetzt von Seilbahnexperten und Mitgliedern des Bundestages, ist es, fünf geförderte „Überfliegerstädte“ zu identifizieren, in denen man in Deutschland „urbane Seilbahnen“ realisieren und fördern kann.

 

Nicht nur die Vorstellung der Projektidee alleine, sondern vor allem die günstig gelegene Streckenführung sowie eine Kombination mit den bereits vorhandenen Verkehrsprojekten „KEXI“ und „Kelride“ und geplanter Integration in ein Gesamtverkehrskonzept überzeugten das Gremium von der Idee. Dort wurde unter anderem der Wunsch geäußert, bei einer zwingend voraussetzenden Machbarkeitsstudie auch weitere Varianten, zum Beispiel eine zusätzliche Station im Bereich Rennweg, untersuchen zu lassen.

 

Auch nach der Vorstellung im Bayerischen Verkehrsministerium bei Kerstin Schreyer am 22.12.2021 wurde für die Projektidee und eine mögliche Förderung grünes Licht gegeben.

Da das Ziel der Überfliegerstädte sein soll, eine Seilbahn in den ÖPNV zu integrieren, wurde eine mögliche Förderung des interkommunalen Projektes an die Bedingung gekoppelt, dass nur der Landkreis Kelheim Förderantragssteller sein kann und die Projektbetreuung im Rahmen des ÖPNV-Aufgabenträger übernehmen muss.

 

Daraufhin hat der Landkreis Kelheim im Januar/Februar 2022 die Erstellung einer Projektskizze für das Projekt in Auftrag gegeben, um die Förderfähigkeit von Land und Bund weiter zu eruieren.

 

Parallel fand dann am 22.02.2022 die erste Infoveranstaltung im Landratsamt Kelheim statt. Eingeladen war der Kreisrat des Mobilitätsausschusses sowie der Stadtrat der Stadt Kelheim und der Gemeinderat aus Saal an der Donau. Auch die Notwendigkeit einer Machbarkeitsstudie wurde erläutert. Danach wurde die Öffentlichkeit über das Vorhaben einer Machbarkeitsstudie für diese Mobilitätsidee informiert.

 

Um eine Förderzusage von Land- und Bund für eine Machbarkeitsstudie zu erlangen, musste im März 2022 eine Projektskizze explizit für die Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden. Diese wurde im April 2022 zusammen mit dem Förderantrag an das Bayerische Verkehrsministerium übersendet.

 

In der Stadtratssitzung vom 25.04.2022 erfolgte ein Sachstandsbericht zum Thema Machbarkeitsstudie von Kosten in Höhe von ca. 165.000 Euro. Der Defizitbeitrag nach Abzug der Förderung von ca. 65% (Fördersatz) soll zwischen der Stadt Kelheim und der Gemeinde Saal an der Donau gemäß den tatsächlichen Streckenanteilen 70/30 (Finanzierungsaufteilung zwischen Stadt Kelheim und Saal an der Donau) aufgeteilt werden. Dies entspricht einer Beitragssumme von ca. 40.500 Euro für die Stadt Kelheim

 

Nach der Sitzung erhielt das Landratsamt Kelheim vorab mündlich die Förderzusage eines Fördersatzes in Höhe von 65%.

 

Nachdem einige Stadträte geäußert haben, dass die Kosten für die Machbarkeitsstudie höher sein könnten als in den bisherigen Sachvorträgen beschrieben, hat die Stadt Kelheim die Bitte an das Landratsamt Kelheim herangetragen, den anteiligen Finanzierungsbeitrag der Stadt Kelheim auf maximal 40.500 Euro zu fixieren.

 

Am 09.05.2022 beschloss der Mobilitätsausschuss des Landkreis Kelheim die Zusage eines Finanzierungsvertrages für die Stadt Kelheim und der Gemeinde Saal an der Donau mit einer Deckelung der Kosten. Für die Stadt Kelheim bedeutet dies ein Maximalbeitrag für eine Machbarkeitsstudie in Höhe von 40.500 Euro.

 

In einer zweiten Informationsveranstaltung am 14.05.2022 im Landratsamt Kelheim wurde dies den Stadt- und Gemeinderäten der Stadt Kelheim und Saal an der Donau mitgeteilt. Ebenso wurde die Projektskizze der Machbarkeitsstudie mit den geplanten Inhalten vorgestellt. Den Ratsmitgliedern wurde ebenfalls die Gelegenheiten geboten, Fragen zu stellen.

 

Zusammenfassend sollen in der Studie folgende Punkte untersucht werden:

§  Trassenführung und Zwischenstationen

§  Bau- und Betriebskosten

§  Integration in den bestehenden ÖPNV

§  Ganzheitlichem Verkehrskonzept

§  Anforderungen an Verkehrshubs und städtebaulichen Maßnahmen

§  Systemvergleich mit anderen Mobilitätsformen

§  Kosten-Nutzen Faktor

 

Diese geförderte Machbarkeitsstudie legt somit den Grundstein für ein erfolgreiches Vorgehen, wie der Gesamtverkehr langfristig im ÖPNV positiv entwickelt werden kann. Es handelt sich hierbei um eine detaillierte wirtschaftliche und ökologische Betrachtung und nicht um den Bau einer Seilbahn. Diese Frage stellt sich erst, wenn die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorliegen.

 

 

Vertrag über die Finanzierung von einer Machbarkeitsstudie für das Projekt „Smart Urban Connection (SUC) - Seilbahn Kelheim“

 

 

zwischen

 

dem Landkreis Kelheim,

vertreten durch den Landrat Martin Neumeyer

- nachstehend „Landkreis“ genannt –

 

und

 

der Stadt Kelheim,

vertreten durch den Ersten Bürgermeister Christian Schweiger

- nachstehend „Stadt“ genannt –

 

und

 

der Gemeinde Saal a.d.D.,

vertreten durch den Ersten Bürgermeister Christian Nerb

- nachstehend „Gemeinde“ genannt -

 

 

 

Präambel

 

Die Stadt und der Landkreis planen die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das Projekt „Smart Urban Connection (SUC) - Seilbahn Kelheim“.

 

Die Planung, Organisation und Sicherstellung einer solchen neuen Mobilitätsform, der einen öffentlichen Personennahverkehr darstellt, ist eine freiwillige Aufgabe des Landkreises (vgl. Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG). Der Landkreis ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayÖPNVG zugleich zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.

 

Die Seilbahn soll den Bahnhof in Saal a.d.D. mit dem Wöhrdplatz im Zentrum der Stadt Kelheim verbinden.

 

Zur Regelung der Finanzierung für die Machbarkeitsstudie SUC wird dieser Vertrag abgeschlossen.

 

 

§ 1 Umsetzung der Machbarkeitsstudie

 

(1)  Der Landkreis als Aufgabenträger wird die Vergabe und Beauftragung der Machbarkeitsstudie für das Projekt SUC durchführen und hierfür alle erforderlichen Maßnahmen treffen und die entsprechenden Zuwendungsanträge stellen.

 

(2)  Der Landkreis wird die Stadt Kelheim sowie die Gemeinde Saal in das bzw. die Verfahren einbeziehen.

 

 

 

§ 2 Aufgabenzuständigkeit/Finanzierung

 

In Bezug auf die Aufgabenzuständigkeit und Finanzierung wird folgende Regelung getroffen:

 

a.   Der Landkreis ist zuständig für:

- die Planung und Vorbereitung der Ausschreibung

- die Vergabe der Auftragsleistung

- die Begleitung der Machbarkeitsstudienerstellung

- die Förderantragsbearbeitung

 

 

    und hierfür tragen die Stadt sowie die Gemeinde den entstehenden Defizitbetrag nach Abzug der Förderungen bis zu max. 57.750 EUR in folgendem Verhältnis:

 

    Ÿ Stadt Kelheim 70%

    Ÿ Gemeinde Saal 30%

 

    Sollte das Defizit höher ausfallen, übernimmt der Landkreis den Differenzbetrag, bzw. behält sich vor die Vergabe nicht durchzuführen.

 

 

 

§ 3 Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung

 

(1)     Dieser Vertrag tritt am 01.06.2022 in Kraft und endet nach Abschluss der Machbarkeitsstudie.

 

(2)     Eine außerordentliche Kündigung ist, nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

(3)     Mit diesem Vertrag ist nicht eine zukünftige Beteiligung des Landkreises an einem zukünftigen Seilbahnprojekt verbunden.

 

§ 4 Schlussbestimmungen

 

(1)    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder aus tatsächlichen oder Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass dadurch die Aufrechterhaltung des Vertrages für eine Vertragspartei insgesamt unzumutbar wird, werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Dasselbe gilt, wenn sich eine Regelungslücke ergibt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die den von den Vertragsparteien angestrebten Zweck am nächsten kommt.

 

(2)    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.

 

 

Aufgrund des Geschäftsordnungsantrags von Christian Prasch (23 : 0 Stimmen) wurde über den Beschlussvorschlag namentlich abgestimmt.

 

Es wurde von den anwesenden Stadträten wie folgt abgestimmt:

 

Schweiger Christian BGM            ja

ja

Birkl Ludwig

         nein

Diermeier Dennis

         nein

Fischer Bernhard

         ja

Flotzinger Florian

         ja

Frischeisen Johanna

         ja

Hackelsperger Claus

         nein

Häckl Thomas

         nein

Häckl jun. Thomas

         ja

Hierl Regina

         nein

Köglmeier-Pollmann Adriane

         ja

Laußer Florian

         ja

Lettow-Berger Christiane

         ja

Meixner Maria

         nein

Müller Thomas

         ja

Ober Andreas

         nein

Pletl jun. Josef

         ja

Prasch Christian

         ja

Rank Christian

         nein

Schlauderer Rupert

         ja

Schweiger Stephan

         nein

Siller Walter

         nein

Weinzierl Josef

         nein

 

Abstimmungsergebnis: der Vorschlag wurde mit 12 : 11 Stimmen zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Stadtrat begrüßt die geförderte Machbarkeitsstudie zur genauen Untersuchung, ob und in welcher Form eine Seilbahn in Kelheim zu realisieren ist. Von den Ergebnissen erwartet der Stadtrat, auch bei einer möglichen negativer Ergebnisbewertung des Seilbahnvorhabens, Erkenntnisse über alternative zu realisierende Mobilitätsformen und gesamtstädtisch umzusetzende Verkehrsmaßnahmen im ÖPNV zu erhalten.

 

Der Stadtrat stimmt dem Vertrag über die Finanzierung von einer Machbarkeitsstudie für das Projekt „Smart Urban Connection (SUC) - Seilbahn Kelheim“ zu und genehmigt außerplanmäßige Haushaltsmittel bis zu 40.500,00 Euro auf der HHSt. 0.7920.6550.

 

 

 

Auf die verfügbare Anlage (Präsentation) wird verwiesen.