Sitzung: 30.05.2022 SR/005/2022
Beschluss: Entscheidungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 11
Vorlage: WirtFörd/007/2022
Sachverhalt:
Ziel des Projekts Smart
Urban Connection ist die Errichtung einer hochmodernen Seilbahn als
interkommunales öffentliches Personennahverkehrsmittel zwischen Kelheim und
Saal an der Donau, revolutioniert.
Im Jahr 1998 hat die
Stadt Kelheim durch die Schließung der Bahnstrecke Saal - Kelheim den Kelheimer
Bahnhof verloren. Eine Reaktivierung des Bahnhofes ist durch die Entwidmung
nicht mehr möglich, zudem befinden sich mehrere Grundstücke der Bahntrasse
mittlerweile im privaten Besitz. Seitdem ist Kelheim neben Tirschenreuth eine
von zwei Kreisstädten in Bayern ohne direkte Bahnanbindung.
Der gestiegene
Kraftfahrzeugverkehr hat zur Folge, dass die die Ost-West Verkehrsachsen der
Region mittlerweile überlastet und überschritten sind. Innovative Ansätze, die
Mobilitätsnachfrage zu bedienen, gibt es wie beispielsweise mit „KEXI“
oder dem autonomen On-Demand Shuttle-Service „KelRide“ bereits.
Allerdings ist die Kapazität der vorhandenen Angebote begrenzt und noch nicht
in ein ganzheitliches Verkehrskonzept mit dem ÖPNV integriert.
Deswegen stellt die
Seilbahn möglicherweise ein wichtiges Instrument dar, um dem übergeordneten
Ziel der Erweiterung des Mobilitätsangebotes, im Sinne eines „klimaschonenden
Mobilität für Alle“-Gedankens und der logischen Fortsetzung des bisherigen
Mobilitätskonzepts Kelheims, Rechnung zu tragen. Das bestehende, örtlich
begrenzte ÖPNV Angebot könnte so um eine direkte Anbindung des Stadtkerns an
den Bahnhof in Saal ergänzt und komplettiert werden - so das zukunftsfähige Konzept:
Die Kombination aus barrierefreien, ganzjährigen On-Demand Transport mittels KEXI
und KelRide aus den Einzugsgebieten Kelheims in das Zentrum; die
zeitsparende und stressminimierende Weiterbeförderung per Seilbahn bis zum
Bahnhof in Saal, von wo aus überregionale Ziele angesteuert werden können,
stellt eine echte und sinnvolle Alternative zum privaten PKW dar.
Die Idee einer
Seilbahn in Kelheim ist nicht neu. Dennoch hat sich die Stadtverwaltung 2020
und 2021 konkreter mit der Projektidee befasst, als endgültig die Aussage vom
Landratsamt Kelheim getroffen wurde, dass eine Reaktivierung des Kelheimer
Bahnhofs nicht mehr möglich ist.
Hierauf folgten
Gespräche mit Seilbahnherstellern, die uns bei der Einschätzung halfen, ob es
sich bei der Idee um eine Seilbahn um ein eher unrealistisches Vorhaben handelt
oder eine denkbare Alternative sein könnte.
Die zuerst
vorgeschlagene Strecke von Saal an der Donau über Kelheimwinzer zum Rennweg in
die Innenstadt mit anschließender Ergänzung zurück über Affecking wurde als
nicht realisierbar bewertet. Gründe hierfür lagen vor allem in den hohen
Kosten, der langen Fahrtzeit sowie dem Überflug von Privatgrundstücken. Als
sehr interessante Variante hingegen wurde dann die Direktverbindung von Saal an
der Donau mit Kelheim bewertet.
Daraufhin hat die
Stadt Kelheim das Projekt am 30.11.2021 dem Arbeitskreis des
Bundesverkehrsministeriums „Urbane Seilbahnen“ vorgestellt. Ziel des
Arbeitskreises, besetzt von Seilbahnexperten und Mitgliedern des Bundestages,
ist es, fünf geförderte „Überfliegerstädte“ zu identifizieren, in denen man in
Deutschland „urbane Seilbahnen“ realisieren und fördern kann.
Nicht nur die
Vorstellung der Projektidee alleine, sondern vor allem die günstig gelegene
Streckenführung sowie eine Kombination mit den bereits vorhandenen
Verkehrsprojekten „KEXI“ und „Kelride“ und geplanter Integration in ein
Gesamtverkehrskonzept überzeugten das Gremium von der Idee. Dort wurde unter
anderem der Wunsch geäußert, bei einer zwingend voraussetzenden Machbarkeitsstudie
auch weitere Varianten, zum Beispiel eine zusätzliche Station im Bereich
Rennweg, untersuchen zu lassen.
Auch nach der
Vorstellung im Bayerischen Verkehrsministerium bei Kerstin Schreyer am
22.12.2021 wurde für die Projektidee und eine mögliche Förderung grünes Licht
gegeben.
Da das Ziel der
Überfliegerstädte sein soll, eine Seilbahn in den ÖPNV zu integrieren, wurde
eine mögliche Förderung des interkommunalen Projektes an die Bedingung
gekoppelt, dass nur der Landkreis Kelheim Förderantragssteller sein kann und
die Projektbetreuung im Rahmen des ÖPNV-Aufgabenträger übernehmen muss.
Daraufhin hat der
Landkreis Kelheim im Januar/Februar 2022 die Erstellung einer Projektskizze für
das Projekt in Auftrag gegeben, um die Förderfähigkeit von Land und Bund weiter
zu eruieren.
Parallel fand dann
am 22.02.2022 die erste Infoveranstaltung im Landratsamt Kelheim statt.
Eingeladen war der Kreisrat des Mobilitätsausschusses sowie der Stadtrat der
Stadt Kelheim und der Gemeinderat aus Saal an der Donau. Auch die Notwendigkeit
einer Machbarkeitsstudie wurde erläutert. Danach wurde die Öffentlichkeit über
das Vorhaben einer Machbarkeitsstudie für diese Mobilitätsidee informiert.
Um eine Förderzusage
von Land- und Bund für eine Machbarkeitsstudie zu erlangen, musste im März 2022
eine Projektskizze explizit für die Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben
werden. Diese wurde im April 2022 zusammen mit dem Förderantrag an das
Bayerische Verkehrsministerium übersendet.
In der
Stadtratssitzung vom 25.04.2022 erfolgte ein Sachstandsbericht zum Thema
Machbarkeitsstudie von Kosten in Höhe von ca. 165.000 Euro. Der Defizitbeitrag
nach Abzug der Förderung von ca. 65% (Fördersatz) soll zwischen der Stadt
Kelheim und der Gemeinde Saal an der Donau gemäß den tatsächlichen Streckenanteilen
70/30 (Finanzierungsaufteilung zwischen Stadt Kelheim und Saal an der Donau)
aufgeteilt werden. Dies entspricht einer Beitragssumme von ca. 40.500 Euro für
die Stadt Kelheim
Nach der Sitzung
erhielt das Landratsamt Kelheim vorab mündlich die Förderzusage eines
Fördersatzes in Höhe von 65%.
Nachdem einige
Stadträte geäußert haben, dass die Kosten für die Machbarkeitsstudie höher sein
könnten als in den bisherigen Sachvorträgen beschrieben, hat die Stadt Kelheim
die Bitte an das Landratsamt Kelheim herangetragen, den anteiligen
Finanzierungsbeitrag der Stadt Kelheim auf maximal 40.500 Euro zu fixieren.
Am 09.05.2022
beschloss der Mobilitätsausschuss des Landkreis Kelheim die Zusage eines
Finanzierungsvertrages für die Stadt Kelheim und der Gemeinde Saal an der Donau
mit einer Deckelung der Kosten. Für die Stadt Kelheim bedeutet dies ein
Maximalbeitrag für eine Machbarkeitsstudie in Höhe von 40.500 Euro.
In einer zweiten
Informationsveranstaltung am 14.05.2022 im Landratsamt Kelheim wurde dies den
Stadt- und Gemeinderäten der Stadt Kelheim und Saal an der Donau mitgeteilt.
Ebenso wurde die Projektskizze der Machbarkeitsstudie mit den geplanten
Inhalten vorgestellt. Den Ratsmitgliedern wurde ebenfalls die Gelegenheiten
geboten, Fragen zu stellen.
Zusammenfassend
sollen in der Studie folgende Punkte untersucht werden:
§ Trassenführung und Zwischenstationen
§ Bau- und Betriebskosten
§ Integration in den bestehenden ÖPNV
§ Ganzheitlichem Verkehrskonzept
§ Anforderungen an Verkehrshubs und
städtebaulichen Maßnahmen
§ Systemvergleich mit anderen Mobilitätsformen
§ Kosten-Nutzen Faktor
Diese geförderte
Machbarkeitsstudie legt somit den Grundstein für ein erfolgreiches Vorgehen,
wie der Gesamtverkehr langfristig im ÖPNV positiv entwickelt werden kann. Es
handelt sich hierbei um eine detaillierte wirtschaftliche und ökologische
Betrachtung und nicht um den Bau einer Seilbahn. Diese Frage stellt sich erst,
wenn die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorliegen.
Vertrag
über die Finanzierung von einer Machbarkeitsstudie für das Projekt „Smart Urban
Connection (SUC) - Seilbahn Kelheim“
zwischen
dem Landkreis Kelheim,
vertreten durch den Landrat Martin Neumeyer
-
nachstehend „Landkreis“ genannt –
und
der Stadt
Kelheim,
vertreten durch den Ersten Bürgermeister Christian Schweiger
- nachstehend „Stadt“ genannt –
und
der Gemeinde
Saal a.d.D.,
vertreten durch den Ersten Bürgermeister Christian Nerb
- nachstehend „Gemeinde“ genannt -
Präambel
Die Stadt und der
Landkreis planen die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das Projekt „Smart
Urban Connection (SUC) - Seilbahn Kelheim“.
Die Planung,
Organisation und Sicherstellung einer solchen neuen Mobilitätsform, der einen
öffentlichen Personennahverkehr darstellt, ist eine freiwillige Aufgabe des
Landkreises (vgl. Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG). Der Landkreis ist gemäß Art. 8 Abs.
2 BayÖPNVG zugleich zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr.
1370/2007.
Die Seilbahn soll
den Bahnhof in Saal a.d.D. mit dem Wöhrdplatz im Zentrum der Stadt Kelheim
verbinden.
Zur Regelung der
Finanzierung für die Machbarkeitsstudie SUC wird dieser Vertrag abgeschlossen.
§ 1 Umsetzung der Machbarkeitsstudie
(1) Der Landkreis als Aufgabenträger wird die Vergabe und Beauftragung der Machbarkeitsstudie für das Projekt SUC durchführen und hierfür alle erforderlichen Maßnahmen treffen und die entsprechenden Zuwendungsanträge stellen.
(2) Der Landkreis wird die Stadt Kelheim sowie die Gemeinde Saal in das bzw. die Verfahren einbeziehen.
§ 2 Aufgabenzuständigkeit/Finanzierung
In Bezug auf die Aufgabenzuständigkeit und Finanzierung wird folgende Regelung getroffen:
a.
Der Landkreis ist zuständig für:
- die Planung und Vorbereitung der Ausschreibung
- die Vergabe der Auftragsleistung
- die Begleitung der
Machbarkeitsstudienerstellung
- die Förderantragsbearbeitung
und hierfür tragen die Stadt sowie die Gemeinde den entstehenden Defizitbetrag nach Abzug der Förderungen bis zu max. 57.750 EUR in folgendem Verhältnis:
Stadt Kelheim 70%
Gemeinde Saal 30%
Sollte das Defizit höher ausfallen, übernimmt der Landkreis den Differenzbetrag, bzw. behält sich vor die Vergabe nicht durchzuführen.
§ 3 Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt am 01.06.2022 in Kraft und endet nach Abschluss der Machbarkeitsstudie.
(2) Eine außerordentliche Kündigung ist, nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
(3) Mit diesem Vertrag ist nicht eine zukünftige Beteiligung des Landkreises an einem zukünftigen Seilbahnprojekt verbunden.
§ 4 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder aus tatsächlichen oder Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass dadurch die Aufrechterhaltung des Vertrages für eine Vertragspartei insgesamt unzumutbar wird, werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Dasselbe gilt, wenn sich eine Regelungslücke ergibt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die den von den Vertragsparteien angestrebten Zweck am nächsten kommt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
Aufgrund des Geschäftsordnungsantrags von Christian Prasch (23 : 0 Stimmen) wurde über den Beschlussvorschlag namentlich abgestimmt.
Es wurde von den anwesenden Stadträten wie folgt abgestimmt:
Schweiger Christian BGM
ja |
ja |
|
Birkl Ludwig |
nein |
|
Diermeier Dennis |
nein |
|
Fischer Bernhard |
ja |
|
Flotzinger Florian |
ja |
|
Frischeisen Johanna |
ja |
|
Hackelsperger Claus |
nein |
|
Häckl Thomas |
nein |
|
Häckl jun. Thomas |
ja |
|
Hierl Regina |
nein |
|
Köglmeier-Pollmann Adriane |
ja |
|
Laußer Florian |
ja |
|
Lettow-Berger Christiane |
ja |
|
Meixner Maria |
nein |
|
Müller Thomas |
ja |
|
Ober Andreas |
nein |
|
Pletl jun. Josef |
ja |
|
Prasch Christian |
ja |
|
Rank Christian |
nein |
|
Schlauderer Rupert |
ja |
|
Schweiger Stephan |
nein |
|
Siller Walter |
nein |
|
Weinzierl Josef |
nein |
|
Abstimmungsergebnis:
der Vorschlag wurde mit 12 : 11 Stimmen zugestimmt.
Beschluss:
Der Stadtrat begrüßt die geförderte Machbarkeitsstudie zur genauen Untersuchung, ob und in welcher Form eine Seilbahn in Kelheim zu realisieren ist. Von den Ergebnissen erwartet der Stadtrat, auch bei einer möglichen negativer Ergebnisbewertung des Seilbahnvorhabens, Erkenntnisse über alternative zu realisierende Mobilitätsformen und gesamtstädtisch umzusetzende Verkehrsmaßnahmen im ÖPNV zu erhalten.
Der Stadtrat stimmt dem Vertrag über die Finanzierung von einer Machbarkeitsstudie für das Projekt „Smart Urban Connection (SUC) - Seilbahn Kelheim“ zu und genehmigt außerplanmäßige Haushaltsmittel bis zu 40.500,00 Euro auf der HHSt. 0.7920.6550.
Auf die verfügbare Anlage (Präsentation) wird verwiesen.