Beschluss: Entscheidungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Da die Stadt Kelheim auf die Anpassung älterer Betriebsvereinbarungen mit den Trägern von Kindergärten im Rahmen der überörtlichen Prüfungen hingewiesen worden ist, wurde eine Neuregelung der Reinigungsleistungen am Schülerhort als Anlass genommen, den aktuellen Vertrag vom 11. Oktober 2002 zu überarbeiten.

 

Nach mehreren Gesprächen mit Vertretern des Trägers, vor allem mit der Geschäftsführerin des Kreisverbandes Kelheim Sandra von Hösslin und der pädagogischen Fachbereichsleitung Elke Niedermeier, sowie nach Rücksprachen mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Kelheim soll die in der Anlage beigefügte Betriebsvereinbarung im Stadtrat beschlossen werden. Erst dann kann die rechtsaufsichtliche Genehmigung des Landratsamtes erteilt werden.

 

Die bisherige Vereinbarung erlaubt Kündigungen nur zum Ende des Schuljahres (31.8.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von neun Monaten. Aufgrund der sehr vertrauensvollen Zusammenarbeit und dem Umstand, dass der neue Vertrag weniger eine Kündigung als vielmehr eine Anpassung darstellt, hat sich die Verwaltung mit der AWO Geschäftsleitung geeinigt, den bisherigen Vertrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 durch den nun vorliegenden ersetzen wollen.

 

In Anlehnung an die Mustervereinbarung für Kindergärten des bayerischen Gemeinde-tages sowie in Analogie zu den kürzlich im Stadtrat verabschiedeten Betriebsvereinbarungen wurde darauf geachtet, dass die Stadt Kelheim nur 80 % eines möglichen ungedeckten Betriebsaufwandes (Höchstbetrag 20.000 € pro Jahr) dem Träger gewährt (§ 4 Abs. 1 der Vereinbarung). Ferner entsprechen die Anstellungsschlüssel den gesetzlichen Vorgaben sowie der Mustervereinbarung.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt unter Vorbehalt einer Genehmigung der Rechtsaufsicht des Landratsamts Kelheim die Betriebsvereinbarung zwischen der Stadt Kelheim, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Christian Schweiger, und der AWO Familie und Jugend Kelheim GmbH, Alter Markt 9, 93309 Kelheim, vertreten durch Geschäftsführerin Sandra von Hösslin.

 

Die bisherige Vereinbarung vom 11. Oktober 2002 tritt nach der rechtsaufsichtlichen Genehmigung für die neue Betriebsträgervereinbarung außer Kraft.

 

 

Auf die verfügbaren Anlagen wird verwiesen.