Sitzung: 27.06.2022 SR/006/2022
Beschluss: Kenntnisnahme:
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0
Vorlage: FA/023/2022
Sachverhalt:
Das Haushaltsjahr
schließt mit einem Überschuss von 2.528.309,36 € (Vorjahresdefizit: 2.467.182,55
€), was zugleich einer Rücklagenzuführung in selbiger Höhe entspricht. Die
allgemeine Rücklage steigt dadurch von 4.557.899,13 € auf 7.086.208,49 €.
Das vergangene
(Haushalts)Jahr war wie bereits 2020 durch die Coronapandemie massiv
beeinflusst. Während in 2020 ein erheblicher Einbruch bei der Gewerbesteuer
verzeichnet werden musste, schossen die Gewerbeeinnahmen in 2021 auf fast 12
Mio. € hoch. Gemeinsam mit einer ebenfalls sehr starken
Einkommensteuerbeteiligung konnte ein sehr gutes Ergebnis im
Verwaltungshaushalt erzielt werden, was letztlich in einer sehr guten Zuführung
vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt (freie Investitionsspanne) von
9.120.361,42 € (Vorjahr: 6.333.377 €) resultierte.
Im Vermögenshaushalt konnten die veranschlagten Mittel zwar nicht vollständig umgesetzt werden; jedoch muss beachtet werden, dass die Verwaltung aufgrund Corona, wie bereits auch in 2020, schwierigen Arbeitsbedingungen ausgesetzt war und vor diesem Hintergrund mit einer Umsetzungsquote von 75,4 % (2020: 74,0 %, 2019: 71,3 %; 2018: 54,2 %) sogar effizienter die Maßnahmen angegangen ist als im Schnitt der Vorjahre. Dies lag vor allem an den weniger arbeitsintensiven Grundstücksankäufen, dem frühzeitigen Maßnahmenbeginn bei den Straßensanierungsarbeiten sowie den Umsetzungen im Bereich Brandschutz und Sozialer Wohnungsbau. Die im Haushaltsplan veranschlagten Kreditaufnahmen sowie Rücklagenentnahmen mussten nicht in Anspruch genommen werden.
Beschluss:
Der in der Anlage
beigefügte Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung der Kreisstadt Kelheim für
das Haushaltsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen.
Auf die verfügbare Anlage wird verwiesen.