Beschluss: Entscheidungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat der Stadt Kelheim hat in seiner Sitzung am 25.09.1990 (Beschluss Nr. 284) den Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadtquartiere" im vereinfachten Verfahren gefasst. Die Bekanntmachung ist am 19.09.1991 erfolgt.

Der Stadtrat der Stadt Kelheim hat in seiner Sitzung am 26.06.2006 (Beschluss Nr. 57) den Satzungsbeschluss zur förmlichen Erweiterung des Sanierungsgebietes „Altstadtquartiere" um das Sanierungsgebiet ,,Altstadtquartiere-Erweiterung" im vereinfachten Verfahren gefasst. Die Bekanntmachung ist am 20.09.2006 erfolgt.

Im Weiteren beabsichtigt die Stadt Kelheim nun die Erweiterung des vorab beschriebenen, bereits bestehenden Sanierungsgebietes um den Bereich um den Wöhrdplatz sowie die an den Altstadtbereich unmittelbar angrenzenden Flächen im Osten und Westen. Ziel ist es, mittels Grundlagenrecherche, Bestandaufnahme und Analyse die Qualitäten und Mängel des Gebietes herauszuarbeiten, eine entsprechende Rahmen- und Maßnahmenplanung unter Berücksichtigung der Realisierbarkeit zu formulieren, um eine Grundlage für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen zu schaffen, welche das Ziel haben das Stadtgebiet der Zeit entsprechend zu erhalten, zu erneuern und zu entwickeln. Sprich, das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Altstadtquartiere" welches bereits um das Sanierungsgebiet „Altstadtquartiere-Erweiterung" erweitert wurde soll nun somit um das Sanierungsgebiet „Altstadtquartiere-Erweiterung II“ erweitert werden.

 

Die Stadt Kelheim hat in Absprache mit der Regierung von Niederbayern die Vorgehensweise zum Verfahren abgestimmt.

 

In der Sitzung des Stadtrates vom 24.06.2019 (Beschluss Nr. 231) wurde der Umgriff der zu untersuchenden Gebietserweiterung beschlossen. Im Weiteren wurde eine Vorbereitende Untersuchung des Gebietes durchgeführt. Nach entsprechender Angebotseinholung stellte sich das Angebot des Büros Projekt 4 Stadt und Freiraumplanung GbR am wirtschaftlichsten dar. Hinsichtlich der entsprechenden Beauftragung des Büros wurde seitens des Bauausschusses der Stadt Kelheim in der Sitzung am 09.12.2019 (Beschluss Nr. 375) Beschluss gefasst. In der Stadtratssitzung am 28.06.2021 wurden die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung vorgestellt. Die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen nach § 137 BauGB hat in der Zeit vom 02.07.2021 bis 02.08.2021 stattgefunden. Gemäß § 139 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wurde für die Vorbereitende Untersuchung zur Erweiterung des Sanierungsgebietes in der Zeit vom 18.10.2021 bis einschließlich 25.11.2021 die Beteiligung und Mitwirkung der öffentlichen Auftraggeber durchgeführt.


 


Beschluss:

 

Das Sanierungsgebiet „Altstadtquartiere“ das um das Sanierungsgebiet „Altstadtquartiere-Erweiterung“ erweitert wurde, wird um das Sanierungsgebiet „Altstadtquartiere-Erweiterung II“ erweitert.

 

Die Stadt Kelheim erlässt deshalb auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09. März 2021 (GVBL S. 74), in Verbindung mit § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674)) folgende Satzung:

 

 

Satzung

 

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes

Die Sanierungssatzung „Altstadtquartiere" vom 19.09.1991, erweitert um das Sanierungsgebiet „Altstadtquartiere-Erweiterung“ wird um den Bereich „Altstadtquartiere-Erweiterung II“ erweitert.

 

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan „Vorbereitende Untersuchungen „Wöhrdplatz - Areal“ Plan 13 Abgrenzung des Sanierungsgebietes“ (Maßstab 1:1.000), ausgearbeitet seitens des Büros Projekt 4 Stadt und Freiraumplanung GbR vom 27.06.2022, abgegrenzten Fläche.

Die im Sanierungsgebiet befindlichen Grundstücke werden zudem in der Tabelle „Abgrenzung und Auflistung der Flurnummern hinsichtlich der Sanierungsgebiete der Stadt Kelheim“, ausgearbeitet seitens der Stadt Kelheim vom 27.06.2022, aufgeführt.

Diese beiden Anlagen, sprich der Lageplan „Vorbereitende Untersuchungen „Wöhrdplatz - Areal“ Plan 13 Abgrenzung des Sanierungsgebietes“ sowie die Tabelle „Abgrenzung und Auflistung der Flurnummern hinsichtlich der Sanierungsgebiete der Stadt Kelheim“ sind Bestandteil der Satzung.

Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegung Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

 

§2 Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der§ 152 bis 156 a BauGB sind ausgeschlossen.

 

§ 3 Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

 

§4 In Kraft treten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

 

Die Satzung unterliegt nicht der Genehmigungspflicht.

 

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist nur beachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung der Sanierungssatzung schriftlich gegen die Stadt Kelheim unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

 

Anlagen:

Anlage 1 „Kelheim VU Plan 13“:

Vorbereitende Untersuchungen „Sanierungsgebiet Altstadtquartiere-ErweiterungII“

Plan 13 Abgrenzung des Sanierungsgebietes, Projekt 4 Stadt und Freiraumplanung GbR vom 27.06.2022

 

Anlage 2 „Sanierungsgebiet Altstadtquartiere incl. Erweiterung II“:

Abgrenzung und Auflistung der Flurnummern hinsichtlich der Sanierungsgebiete der Stadt Kelheim, sprich „Altstadt“, „Altstadtquartier-Erweiterung“ sowie „Altstadtquartier-Erweiterung II“, Stadt Kelheim vom 27.06.2022